Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Aufklärungsbogen für Krankenhäuser und Testungsstellen

Aufklärungsschreiben
für medizinische Einrichtungen einschließlich Gesundheitsämter

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Zusammenschluss der unten stehenden Verbände möchten wir Ihnen eine Hilfestellung im Umgang mit hörbehinderten / hörsehbehinderten Patient*innen geben, die Ihre Einrichtung aufsuchen, um sich auf eine mögliche Ansteckung mit COVID-19 testen oder behandeln zu lassen, auch unabhängig von einer möglichen Infektion.

Sicherung der Verständigung:
Gehörlose, schwerhörige, spätertaubte, taubblinde und CI-tragende Menschen können auch mit technischen Hörhilfen nur begrenzt akustisch Sprache wahrnehmen. Auch dann, wenn sie z.B. gut sprechen können. Den meisten Gehörlosen, vor allem den vor dem Spracherwerb ertaubten, ebenso vielen hochgradig schwerhörigen Menschen, ist auch eine schriftsprachliche Kommunikation nur eingeschränkt möglich. Sie haben laut SGB I, § 17 das Recht auf die Verwendung von Gebärdensprache und somit auf eine Verdolmetschung im medizinischen Bereich. Dementsprechend bitten wir Sie unbedingt um die Hinzuziehung von Dolmetscher*innen für (Deutsche) Gebärdensprache und Deutsch (kurz: Gebärdensprachdolmetscher*innen), falls von der*dem Patient*in gewünscht. Analog hierzu benötigen Schwerhörige und spätertaubte Menschen, die die Gebärdensprache nicht beherrschen, Schriftdolmetscher*innen. Diese erstellen eine Live-Mitschrift, die der*die Patient*in simultan mitliest. Die Rechtsgrundlage entspricht ebenfalls SGB I, § 17.

Manche hörbehinderte Patient*innen organisieren bereits vor dem Arzt- oder Krankenhaustermin eine*n Dolmetscher*in oder Assistent*in. Sollte dies nicht der Fall sein, stellen Sie bitte vor Ihrer Befragung, Testung und/oder Behandlung sicher, welche Kommunikationsform der*die Patient*in nutzen möchte. Bitte unterstützen Sie dann die/den Patient*in dabei, diese Kommunikationshilfen einsetzen zu können.

Kontaktaufnahme zu Dolmetschenden:
Beigefügt erhalten Sie eine erste Corona-Notfall-Liste mit verfügbaren Gebärdensprachdolmetscher*innen und Schriftdolmetscher*innen in den jeweiligen Regionen, die sich bereit erklärt haben, im Falle einer*eines potentiell infizierten hörbehinderten Patient*in zum Einsatz zu kommen. Bitte kontaktieren Sie die*den für Sie passende*n, ortsansässige*n Dolmetscher*in, falls eine Fernverdolmetschung (siehe unten) nicht möglich ist.
Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, über die vorhandenen Strukturen wie die Landesverbände der Gehörlosen oder regionalen Gebärdensprach- dolmetscherverbände die Dolmetscherbestellung vorzunehmen. In der Regel gibt es im jeweiligen Verband eine Mailverteilerliste.
Hörbehinderte Patient*innen mit besonderen Bedarfen, z.B. Geflüchtete und / oder Menschen mit Migrationshintergrund, die eine Gebärdensprache eines anderen Landes (z.B. Russische Gebärdensprache oder Türkische Gebärdensprache) verwenden, zusätzlich sehbehinderte Menschen oder Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung benötigen in vielen Fällen weitere Dolmetscher*innen / Assistent*innen. Diese finden Sie ebenfalls auf der Liste mit verfügbaren Dolmetscher*innen / Assistent*innen.

Fern- bzw. Onlinedolmetschen:
Um dem empfohlenen Infektionsschutz Folge zu leisten und alle, einschließlich Dolmetscher*innen, vor einer potentiellen Ansteckung zu schützen, fordern wir vor allem die Möglichkeit des Fern-/ Onlinedolmetschens. Dolmetscher*innen werden hier über ein bildgebendes Medium oder einen Textkanal online zugeschaltet und ermöglichen so eine ortsunabhängige Verdolmetschung des Gesprächs. Die beigefügte Liste der verfügbaren Dolmetscher*innen enthält zusätzlich die Angabe, ob und in welcher Form diese das Fern-/ Remote- dolmetschen anbieten.
Um dies zu gewährleisten, stellen Sie bitte hierfür einen stabilen Internetzugang (WLAN) und ggf. notwendige Ausstattung wie Laptops o.ä. zur Verfügung. 

Schutzmaßnahmen:
Für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen für alle Beteiligten vor Ort, einschließlich der Dolmetscher*innen / Assistent*innen wären transparente Atemschutzmasken bei einer Verdolmetschung in Gebärdensprache von großem Vorteil. Damit können hörbehinderte Patient*innen die für die Verdolmetschung bzw. Assistenz notwendige Gesichtsmimik sowie das Mundbild weiterhin wahrnehmen.

Kostenübernahme:
Die Kosten für beauftragte Gebärdensprachdolmetscher*innen, Schrift- dolmetscher*innen und Taubblinden-Assistent*innen im Rahmen einer Testung oder ambulanten Behandlung müssen von den Krankenkassen übernommen werden (in Klärung!). Auch bei stationären Behandlungen in Krankenhäusern werden seit dem 01.01.2020 die Kosten für beauftragte Gebärdensprach- dolmetscher*innen, Schriftdolmetscher*innen und Taubblinden-Assistent*innen von den Krankenkassen übernommen (MDK-RG, Artikel 4). Für das Online- Dolmetschen sind entsprechend einer Empfehlung der GKV ebenfalls die gesetzlichen Krankenkassen zuständig (Schreiben vom 26.03.2020) Bitte bescheinigen Sie hierfür abschließend der/dem Dolmetscher*in oder Assistent*in immer ihren/seinen Einsatz.

Vielen Dank!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an uns unter
mail@barrierefreiekommunikation.de.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.barrierefreieKommunikation.de 
www.corona-leichte-sprache.de


Der Zusammenschluss aus

  • Berufsverband der tauben GebärdensprachdolmetscherInnen (tgsd) e.V. 
  • Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e.V.
  • Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands (BSD) e.V.
  • Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH 
  • Deutscher Schwerhörigenbund (DSB) e.V. 
  • Taskforce Leichte Sprache 
  • Taubblindenassistenten-Verband e.V.
 
Das Aufklärungsschreiben für medizinische Einrichtungen einschließlich Gesundheitsämter in PDF-Datei können Sie herunterladen.